Gesetz über digitale Dienste (DSA)
Auf dieser Seite wird der spezifische Rechtsrahmen für das EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) erläutert. Während sich Proton voll und ganz zur Einhaltung des DSA für Benutzer in der Europäischen Union verpflichtet, muss man bedenken, dass sich unsere Infrastruktur und unsere Daten physisch und rechtlich ausschließlich in der Schweiz befinden. Als Schweizer Unternehmen unterliegt Proton weiterhin den nationalen Gesetzen der Schweiz, insbesondere im Hinblick auf die Datensouveränität. Diese Seite beschreibt unsere Anlaufstellen für EU-Behörden und Benutzer und erläutert im Detail die obligatorischen rechtlichen Verfahren, die für die Anforderung von Daten erforderlich sind, wodurch eine Brücke zwischen dem EU-Regulierungsrahmen und dem strengen Schweizer Rechtsschutz geschlagen wird.
Anlaufstelle
Anlaufstelle für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und das Gremium (Artikel 11)
Um uns im Sinne von Artikel 11 des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act) zu kontaktieren, kannst du eine Nachricht an unsere Anlaufstelle senden: legal-europe@proton.ch. Du erhältst umgehend eine persönliche Bestätigung und wirst anschließend von unserer zuständigen Abteilung kontaktiert.
Alternativ kannst du uns auch per Post kontaktieren unter: Proton AG, Route de la Galaise 32, 1228 Plan-les-Ouates, Schweiz. Wir werden dich dann umgehend und wie von dir gewünscht kontaktieren (E-Mail, Telefon oder Post).
Du kannst unseren gesetzlichen Vertreter innerhalb der Europäischen Union gemäß Artikel 13 des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act) kontaktieren über: Proton Europe sàrl, 94, rue de Grünewald, L-1912 Luxemburg.
Anlaufstelle für Empfänger des Dienstes (Artikel 12)
Um uns im Sinne von Artikel 12 des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act) zu kontaktieren, kannst du eine Nachricht an unsere Anlaufstelle senden: legal-europe@proton.ch. Du erhältst eine persönliche (nicht automatisierte) Bestätigung und gleichzeitig oder im Anschluss eine Antwort auf deine Anfrage.
Bitte beachte, dass diese Anlaufstelle ausschließlich für Anfragen im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) bestimmt ist. Andere Anfragen werden nicht beantwortet.
Melde- und Abhilfeverfahren
Um ein oder mehrere bestimmte Probleme mit rechtswidrigen Informationen im Sinne von Artikel 16 des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act) zu melden, sende uns bitte deine Nachricht über das folgende Formular.
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Datenanforderungen und Schweizer Recht
Während Proton den DSA für EU-Benutzer vollumfänglich einhält, ist die Proton AG, das Unternehmen, das alle Benutzerdaten exklusiv besitzt und kontrolliert, ausschließlich in der Schweiz ansässig. Proton Europe fungiert ausschließlich als der benannte Vertreter im Rahmen des DSA. Sie hat keinen Zugriff auf Daten und ist rechtlich nicht befugt, Informationen direkt herauszugeben oder zu übermitteln. Ihre Rolle beschränkt sich auf die administrative Koordinierung.
In Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 6 des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act) und dem Schweizer Recht erfordert jede Anfrage zur Offenlegung von Daten eine formelle internationale justizielle Zusammenarbeit, da die direkte Übermittlung an ausländische Behörden gemäß Artikel 271 des Schweizerischen Strafgesetzbuches strengstens verboten ist.
Im Falle einer Abweichung zwischen der englischen Version dieser Bedingungen und einer übersetzten Version hat die englische Version Vorrang.